Rechtliches
Nutzungsbedingungen
Anbieterin: ALR Consulting UG (haftungsbeschränkt), Römerstr. 54, 46045 Oberhausen, Amtsgericht Essen HRB 30904, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG DE329746567, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Sikora, E-Mail info@feldkontor.com, nachfolgend „Anbieterin“.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
Die Anbieterin stellt dem Kunden die Webanwendung „Feldkontor“, nachfolgend „Anwendung“, in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet bereit und richtet je beauftragtem Projekt einen Projektbereich ein.
Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: das Angebot, die Leistungsbeschreibung mit Preisliste, die Service-Level-Anlage, diese Nutzungsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge; für Datenschutzfragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
Die Anwendung wird auf Servern in der Europäischen Union betrieben. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode oder Installationspaketen besteht nicht.
Die Rechte an der Anwendung stehen der A.S. Burgos Assistenz Dienstleistungen, Inhaberin Ana Silvia Burgos Gonzales, zu. Die Anbieterin vertreibt die Anwendung mit deren Einverständnis. Die Urheberrechtsvermerke in der Anwendung und auf Druckseiten bleiben unverändert.
§ 2 Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin richtet je Projekt einen Projektbereich ein und übernimmt die Projektdaten (Felder, Tische, Wechselrichter, Strings, Gewerke, Termine) aus den vom Kunden gelieferten Unterlagen. Grundlage sind ausschließlich die vom Kunden übergebenen Pläne und Tabellen.
Die Anbieterin sichert die Daten täglich und bewahrt die Sicherungen 120 Tage auf. Vor jedem Update erstellt sie eine zusätzliche Sicherung.
Die Anbieterin darf die Anwendung weiterentwickeln und Updates einspielen, sofern der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.
Support erfolgt nach Maßgabe der Service-Level-Anlage.
Nicht geschuldet sind: Anpassungen an kundeneigene Abläufe, Schnittstellen zu Fremdsystemen, Datenübernahmen aus anderen Programmen, Auswertungen außerhalb des Funktionsumfangs sowie Leistungen vor Ort, soweit sie nicht gesondert beauftragt und vergütet werden.
§ 3 Verfügbarkeit
Die vereinbarte Verfügbarkeit, ihre Messung und die Wartungsfenster ergeben sich aus der Service-Level-Anlage.
Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen und Vorleistungen Dritter außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin sowie Störungen, die auf Handlungen des Kunden oder der von ihm eingeladenen Personen beruhen.
Vertragsstrafen und pauschalierte Entschädigungen sind nicht vereinbart. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs bleiben unberührt.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite sicher, insbesondere aktuelle Browser und Internetzugang, auf der Baustelle auch die Mobilfunkverbindung.
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, teilt Zugänge nur Personen zu, die sie benötigen, entzieht sie unverzüglich bei Wegfall der Berechtigung und unterrichtet die Anbieterin unverzüglich über einen Missbrauchsverdacht. Handlungen der von ihm eingeladenen Personen muss der Kunde wie eigene gegen sich gelten lassen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Inhalte verantwortlich, die er und die von ihm eingeladenen Personen eingeben, insbesondere für Tagesberichte, Mengen, Messwerte, Prüfergebnisse und Unterschriften sowie für die Rechtmäßigkeit hochgeladener Fotos und Dokumente. Er holt erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen selbst ein.
Der Kunde liefert die Planunterlagen für die Projekteinrichtung vollständig, widerspruchsfrei und in der aktuellen Version. Für Abweichungen zwischen gelieferten Unterlagen und der gebauten Anlage trägt er die Verantwortung. Auf erkennbare Widersprüche weist die Anbieterin hin; eine Prüfpflicht besteht nicht.
Der Kunde benennt die für Messungen und deren Beurteilung verantwortliche Elektrofachkraft und trägt die in der Anwendung erforderlichen Vorgabewerte des Netzbetreibers und der Hersteller selbst ein.
Die Anwendung ersetzt keine fachliche Prüfung. Auswertungen, Prognosen, Ampeln, Plausibilitätsprüfungen von Messwerten sowie vorausgefüllte Schreiben und Protokolle sind unverbindliche Hilfsmittel und Textvorlagen. Sie beruhen ausschließlich auf den eingegebenen Werten, ersetzen weder die Messung und Beurteilung durch eine Elektrofachkraft noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall und stellen keine Normkonformität her. Die Verantwortung für Entscheidungen, Erklärungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen bleibt beim Kunden.
Der Kunde sichert die ihm über die Exportfunktion zur Verfügung stehenden Daten und Berichte in angemessenen Abständen zusätzlich selbst.
Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten, unberechtigt hochgeladenen Fotos oder Dokumenten oder auf der Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 2 bis 5 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung für die beauftragten eigenen Projekte zu nutzen und eigenen Beschäftigten, Nachunternehmern und Auftraggebern Zugang zu gewähren.
Untersagt sind Vervielfältigung, Bearbeitung, Rückentwicklung über § 69e UrhG hinaus, automatisiertes Auslesen von Inhalten, Weitergabe von Zugängen an Dritte außerhalb der beauftragten Projekte sowie jede Nutzung zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts.
Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben beim Kunden. Die Anbieterin verarbeitet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Die Anbieterin und die Rechteinhaberin werten Projektdaten des Kunden nicht für eigene Bauleistungen oder eigene wirtschaftliche Zwecke aus. Die Verwendung anonymisierter technischer Kennzahlen zur Fehlersuche und Weiterentwicklung bleibt zulässig.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach Angebot und Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Einrichtung wird nach Freischaltung, die monatliche Nutzung jeweils im Voraus berechnet. Angefangene Monate werden anteilig berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Maßgeblich für die Preisstufe ist die Anzahl der im Projektbereich angelegten Module. Überschreitet sie die Grenze der gebuchten Stufe, gilt ab dem folgenden Monat die nächsthöhere Stufe.
Gerät der Kunde mit mindestens zwei Monatsvergütungen länger als 30 Tage in Verzug, darf die Anbieterin den Zugang nach Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen auf Lesezugriff beschränken. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die Anbieterin darf die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anpassen. Erhöht sie die Vergütung um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist die Anbieterin in der Ankündigung hin.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt je Projekt mit der Freischaltung und hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach kann er von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Anbieterin liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen § 5 Abs. 2 oder bei Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 4 trotz Fristsetzung.
Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung eines Projektbereichs lässt die übrigen unberührt.
§ 8 Daten bei Vertragsende
Bis zum Vertragsende stellt die Anbieterin dem Kunden auf Wunsch eine Vollsicherung des Projekts als ZIP-Datei und die Berichte als PDF bereit. Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste. Alternativ kann der Kunde den Archivbetrieb beauftragen.
30 Tage nach Vertragsende löscht die Anbieterin die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungen werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist von 120 Tagen gelöscht.
Der Kunde ist gehalten, benötigte Daten vor Ablauf dieser Fristen abzurufen.
§ 9 Mängel
Die Anbieterin beseitigt Mängel der Anwendung in angemessener Frist nach Maßgabe der Service-Level-Anlage. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung in Textform und wirkt an der Eingrenzung mit.
Als Mangel gilt nicht eine Abweichung, die auf unrichtigen Eingaben, unvollständigen Planunterlagen, nicht unterstützten Browsern, fehlender Netzverbindung oder einer vom Kunden veranlassten Konfiguration beruht.
Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
Das Minderungsrecht des Kunden nach § 536 BGB bleibt unberührt; es ist auf den Zeitraum und das Ausmaß der Beeinträchtigung begrenzt.
§ 10 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Anbieterin begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Summe der für das betroffene Projekt in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 4 Abs. 7 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ergebnisse der Anwendung ohne eigene fachliche Prüfung verwendet, insbesondere Auswertungen, Prognosen, Plausibilitätsprüfungen von Messwerten, Prüfberichte und vorausgefüllte Schreiben (§ 4 Abs. 6), oder dass er unrichtige oder unvollständige Daten eingibt oder liefert.
Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sowie für die Rechteinhaberin der Anwendung und deren Inhaber.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag beigefügt ist.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Projektdaten, Preise und Vertragsinhalte, vertraulich. Die Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Referenz
Die Anbieterin darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
Die Anbieterin darf diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder technische Entwicklung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Vertragspflichten und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleiben unberührt.
Änderungen teilt die Anbieterin mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien können ihn in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Oberhausen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform übertragen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anlage: Service-Level
Verfügbarkeit, Wartung, Support und Datensicherung sind in der Service-Level-Anlage geregelt. Die Kennwerte sind unter Betrieb und Sicherheit zusammengefasst. Die vollständige Anlage wird mit dem Angebot übergeben.